Gewissen und Gehorsam

Der taz schildert die (einseitige) Geschichte eines Totalverweigerers der Bundeswehr:

Silvio W. war auf der Flucht vor den Feldjägern, nachdem er bei der Bundeswehr die Waffennutzung ablehnte und Befehle verweigerte. 37 Tage lang saß er dafür in Arrest. Seiner Angabe nach wurde er von einem Soldaten mit einem Gewehr bedroht. Schließlich sei er geflüchtet. Jetzt steht er in Bensheim vor Gericht. "Ich wüsste nicht, wie es ein Verbrechen sein kann, wenn man sich weigert, Waffen zu benutzen und blinden Gehorsam zu leisten.“, sagt der junge Mann zur taz.

Wie passen überhaupt Gehorsam und Gewissen zusammen, wenn der Gehorsam etwas fordert, was das Gewissen nicht verantworten kann? Wer ist im Recht? Und warum?